AGB

Geltungsbereich

Nachfolgende Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens.
Andere Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Auch im Konfliktfall gelten zunächst unsere Bedingungen, dann die gesetzliche Regelung.

Vertragsinhalt

Alle Angaben in Katalogen, Preislisten, Bestellvorschlägen oder in unserer Werbung sind unverbindlich. Verbindlich sind nur die für den konkreten Auftrag vereinbarten Bedingungen. Verbindlich sind Bedingungen erst, wenn wir die Bestellung des Kunden angenommen haben (Auftragsbestätigung). Vorschläge für eine Bestellung, die wir unterbreiten, gelten erst nach Bestellung und deren schriftlicher Bestätigung.

Sonderanfertigungen sind Artikel, die von uns nicht serienmäßig hergestellt und/oder nicht in Preislisten geführt werden; dies bezieht sich auch auf Farbgebungen und Oberflächen.
Soweit es mit dem für uns erkennbaren Zweck der Bestellung vereinbart ist, sind wir zu Lieferungs-, Leistungs-, und/oder Konstruktionsänderungen aus technischen Gründen berechtigt.

Stornierung/Rücktritt/Warenrücknahme

Die Aufhebung geschlossener Verträge kann nur einvernehmlich erfolgen und erfordert ausdrückliche schriftliche Vereinbarung. Sie kann nicht schon deshalb verlangt werden, weil nachfolgend vorsorgliche Regelungen für diesen Fall getroffen werden. Bei Sonderanfertigungen kommt eine Vertragsaufhebung nicht in Betracht.

Wird ein Vertrag einvernehmlich aufgehoben, so ist der Kunde verpflichtet, alle bisher entstandenen und durch die Vertragsaufhebung entstehenden Kosten zu ersetzen, auch wenn dies in der besonderen Vereinbarung über die Aufhebung nicht gesondert vereinbart worden ist.

Preise

Unsere Preise verstehen sich ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart ist. Vereinbarte Rabatte, Umsatzvergütungen oder Frachtvergütungen entfallen, wenn der Käufer am Fälligkeitstag nicht bezahlt hat. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer.
Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich Verpackung, Umweltpauschale (grüner Punkt), Transport- und Frachtversicherung.

Transport

In der Wahl des Transportmittels und -weges sind wir frei; gleiches gilt für die Art der Verpackung. Verlangt der Kunde eine bestimmte Transportart oder eine bestimmte Verpackung, so trägt er die Mehrkosten.
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, bei gewöhnlicher Verkehrslage des Empfängers, jedoch nur bei Versand mittels LKW oder Spedition liefern wir frei Haus, d. h. bis hinter die erste zu ebener Erde gelegene, verschließbare Tür der Lieferanschrift. Für Lieferungen außerhalb der BRD oder an Kunden in ungewöhnlicher Verkehrslage (z. B. Insel, Hochgebirge usw.) werden die Konditionen der Lieferung gesondert vereinbart.

Transportrisiko

Bei Lieferungen frei Haus durch LKW oder Spedition geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Beschädigung der Ware mit dem Abstellen der Ware hinter ersten ebenerdigen gelegenen, verschließbaren Tür der Lieferadresse auf unseren Kunden über.

Bei Lieferungen durch andere Transportarten (u.a. Bahnfracht, Postversand, Paketdienste) geht die Gefahr mit der Übergabe der versandfertigen Ware an den Transporteur auf den Kunden über. Wir sind im Schadensfall bemüht, unserem Kunden bei der Schadensregulierung gegenüber dem Transporteur behilflich zu sein; für die Einhaltung aller transportrechtlichen Verpflichtungen, wie z. B. unverzügliche Rüge, ist der Kunde verantwortlich.

Bei Verschiebung der Lieferung durch Umstände, sie wir nicht zu vertreten oder veranlasst haben, lagern wir die Ware auf Risiko des Kunden, der es übernimmt, sie zu versichern. Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden verzögert, sind wir berechtigt beginnende mit der Anzeige der Versandbereitschaft, Lagerkosten in speditionsüblicher Höhe für jeden angefangen Monat zu berechnen.

Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, die sich auf Beschädigung der Ware bei Anlieferung stützen, können – unbeschadet aller transportrechtlichen Verpflichtungen der Empfängers – nur unter der Voraussetzung geltend gemacht werden, dass unser Kunde unverzüglich bei uns eingehend schriftlich Nachricht über Art und Umfang des Schadens und seiner möglichen Entstehung gibt.

Lieferung

Von uns angegebene Termine oder Fristen für Lieferungen und/oder Leistungen bezeichnen nur die Fälligkeit der Lieferung / Leistung. Werden solche Termine oder Fristen schuldhaft nicht eingehalten, so ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Verstreicht die Nachfrist fruchtlos, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz  gemäß Ziffer 11 dieser Bedingungen verlangen. Für Fristen und/oder Termine, die keinesfalls überschritten werden dürfen (Fixgeschäfte), muss diese Eigenschaft ausdrücklich, unmissverständlich und vor allem schriftlich vereinbart worden sein.
Soweit wir infolge höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung sowie Krieg, Katastrophen und/oder behördliche Eingriffe an der Erbringung der Lieferung / Leistung gehindert sind, so sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder aber die vereinbarte Leistung nach Behebung des Hindernisses sobald wie möglich zu erbringen.

Abruftaufträge sind auf längstens ein Jahr befristet; in dieser Zeit sind sämtliche Lieferungen abzunehmen; die Mindestabruffrist beträgt sechs Wochen.

Zahlungen

Rechnungen sind sofort fällig und spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Zahlungsziele verschieben nicht die Fälligkeit, sondern das kalendermäßig bestimmte späteste Datum der Zahlung. Dienstleistungen (z. B. Montage, Kundendienst etc.) sind sofort und immer ohne Skonto zahlbar.
Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

Wechsel und Schecks werden nur nach entsprechender Vereinbarung und stets nur erfüllungshalber angenommen. Gehen ein Scheck oder ein Wechsel verloren, sind wir nicht verpflichtet weiterhin Zahlung aus dem Papier zu suchen. Alle Kosten einschließlich Diskont- und Wechselspesen sind vom Kunden zu tragen und vorab auszugleichen. Schecks werden nicht als Barzahlung angenommen.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an gelieferter Ware bis zur Tilgung aller uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten – einschließlich Zinsen und Kosten – vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird schriftlich von uns ausdrücklich erklärt. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme sind wir zur Verwertung der Ware befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten zum Neuwert gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahl zu versichern. Durch Verlust, Beschädigungen oder Untergang der Ware gegen Dritte oder Versicherungen entstehende Ersatzansprüche tritt der Kunde schon jetzt an uns ab. Er verpflichtet sich zur Übersendung einer Kopie der Schadensanzeige und des Sicherungsscheines der Versicherung.

Erforderliche Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig vornehmen zu lassen. Jede Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere durch Verpfändung der Ware, ist unzulässig.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unseres Rechnungsendbetrages zuzüglich Zinsen und Kosten ab, die ihm aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die Vorbehaltsware nach Vermischung, Verbund und/oder Verarbeitung veräußert wird.
Der Kunde bleibt berechtigt, die abgetretene Forderung selbst einzuziehen, solang er nicht in Zahlungsverzug ist, kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde und /oder keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen, deren Schuldner und alle zum Einzug erforderliche Informationen bekannt gibt und dem Schuldner / Dritten die Abtretung offen legt.

Wird die Vorbehaltsware be- oder verarbeitet, bleibt sie in jeder Fertigungsstufe unser Eigentum. Wird die Ware mit anderen Sachen verarbeitet, verbunden oder vermischt, werden wir Miteigentümer der neuen Gegenstände oder des vermischten Bestandes im Verhältnis unserer Forderung zum Wert der fertigen Gegenstände.

Ist der Kunde Miteigentümer der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Sache, so überträgt er uns sein Eigentum dieser Sache. Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zur eindeutigen Bestimmbarkeit solcher Ware zu ergreifen.

Übersteigt der Wert der uns gewährten Sicherheiten unsere Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden zu entsprechender Freigabe bzw. Rückübertragung verpflichtet.

Der Kunde wird uns von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder sich daraus ergebender Forderungen unverzüglich unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen unterrichten.

Wird die Ware an einen Ort außerhalb der örtlichen Zuständigkeit deutscher Gerichte verbracht und der Kaufpreis nicht bezahlt, so ist der Erwerber vom Kunden insbesondere zu verpflichten, sicherzustellen, dass wir Eigentümer der ausgelieferten Ware bis zu deren Bezahlung bleiben oder ein entsprechendes Sicherungsrecht für uns begründet wird. Der Erwerber ist zu  verpflichten, uns hierüber zu informieren.

Sachmängel

Der Kunde sorgt für eine ungehinderte Zufahrt zum Anlieferungsort. Er verpflichtet sich, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und uns Beanstandungen wegen Mängeln oder Falschlieferung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ist die Ware mangelhaft, so haben wir die Wahl zwischen Mangelbeseitigung und Ersatzlieferung zu verlangen. Mit erfolgreicher Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung sind alle Ansprüche des Kunden abgegolten; weitere Ansprüche hat der Kunde nicht.
Ein Mangel liegt nicht vor bei unerheblichen Abweichungen bezüglich Güte, Abmessungen und/oder Farbmuster sowie bei nicht absoluter Gleichmäßigkeit verwendeter Furniere.

Der Kunde ermöglicht ungehinderten Zugang zu beanstandeter Ware zum Zwecke der Überprüfung und ggf. Mangelbeseitigung.

Für Sachmängel haften wir zwei Jahre ab dem Tag der Anlieferung.
Bei Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Kunden folgen wird diesen Angaben, wenn sie technisch durchführbar sind. Wir überprüfen nicht ohne besonderen Auftrag, ob sie sinnvoll sind. Der Kunde übernimmt die Haftung dafür, dass durch von ihm vorgeschriebene Herstellung weder Rechte Dritter, noch gesetzliche Bestimmungen verletzt werden.

Gesetzliche Rückgriffansprüche des Kunden bestehen uns gegenüber nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine Vereinbarungen getroffen hat die über die in diesen AGB geregelten Bedingungen hinausgehen. Auch für Rückgriffsansprüche gilt die Gewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Sonstige Ansprüche, Haftungen

Soweit nachstehend nicht abweichend geregelt, hat der Kunde keine sonstigen oder weitergehenden Ansprüche gegen uns. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Wir haften nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden haften wir nicht.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.  Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten halten wirnur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht an der gelieferten  Ware selbst entstanden sind, abzusichern.

Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Eine Beweislastumkehr ist damit nicht verbunden.

Unterlagen und Muster

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen und allen sonstigen Unterlagen und Mustern behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor; die Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben und dürfen Dritten nicht überlassen werden, auch nicht als Kopie.

Muster sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb eines Monats zurückzugeben oder käuflich zu erwerben. Musterstücke in Sonderanfertigungen sind käuflich zu erwerben; sie sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für unsere Leistungen und nicht ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist unser Geschäftssitz.

Für Exportlieferungen gilt deutsches Recht und die jeweils neueste Fassung der Incoterms. Die Geltung, des einheitlichen Kaufgesetzes (EAG und EKG) oder sonstiger Regeln über Internationale Handelsgeschäfte sind ausgeschlossen.

Datenschutz

Personen- und unternehmensbezogene Daten unserer Kunden speichern und verarbeiten wir unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes.

Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Kunde ist im Falle der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung verpflichtet, einer neuen Klausel zuzustimmen, die rechtlich zulässig ist und dem ursprünglichen Gewollten am nächsten kommt.